Blog der Lösungsfabrik

Qualitätsmanagement und ISO 9001

Zum Thema „Förderung unternehmerischen Know-hows“

Das bisherige Förderprogramm zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems (Titel – Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatung) ist Ende 2015 ausgelaufen und wurde Anfang 2016 durch dieses Förderprogramm ersetzt. Als ich mir die Richtlinien dafür zum ersten Mal durchgelesen an habe, war mein erster Gedanke „Alter Wein in neuen Schläuchen“. Doch bei genauerem Hinsehen ist dies nicht ganz so, denn es gibt einige Unterschiede. Junge Unternehmen (nicht älter als 2 Jahre) bekommen einen Beratungsanteil von 4.000 € (sonst 3.000 €) zu 50% gefördert und damit einen Zuschuss von 2.000 € (sonst 1.500 €). Außerdem muss der Antrag nicht nur vor Beratungsbeginn, sondern auch vor der Unterzeichnung eines Beratervertrages nicht nur gestellt, sondern auch positiv beschieden sein.

Da ich aber hier nicht speziell auf die Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Förderprogramm eingehen möchte, fangen wir mal ganz am Anfang an:

 

Förderung unternehmerischen Know-Hows

… so lautet der Titel des neuen Förderprogramms, was Anfang 2016 gestartet ist und verschiedene andere Förderprogramme ersetzt bzw. zusammenfasst. Bevor ich mich jetzt an einer Zusammenfassung des Programmes versuche, hier noch ein kurzer Hinweis zu 2 Fragen, die nach der Lektüre der Richtlinien bei mir entstanden sind.

  1. Wie oben erwähnt, werden junge Unternehmen stärker gefördert, als „ältere“ Unternehmen. Als Frist sind hier „zwei Jahre am Markt“ genannt. Unklar ist mir momentan, was dabei als Stichtag gilt. Entweder zu Beratungsbeginn oder bei Antragstellung.
  2. Es ist kein „Ablaufdatum“ dieses Förderprojektes erwähnt. Somit kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob es dort eine zeitlich Beschränkung gibt oder ob es bis auf Widerruf läuft.

Diese beiden Fragen habe ich an die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) per Mail gestellt und sobald ich darauf eine Antwort habe, werde ich sie auch hier auf dem Blog veröffentlichen.

Zwischenzeitlich habe ich mit der BAFA telefoniert und folgende Informationen erhalten:

  1. Stichtag ist der Beratungsbeginn. Sollten also zwischen Gewerbeanmeldung und Beratungsbeginn mehr als 2 Jahre liegen, so ist das Unternehmen als Bestandsunternehmen anzusehen.
  2. Es gibt ein „Ablaufdatum“, ich habe es nur übersehen. Und das ist auch gleich die gute Nachricht – das Programm endet am 31.12.2020. Es gibt also langfristige Planungssicherheit.
  3. Und weil ich den guten Mann von der BAFA schon mal am Telefon hatte, habe ich ihn auch gleich gefragt, wie es denn mit Qualitätsmanagement aussieht. Und wie ich es unten beschrieben habe, Qualitätsmanagement fällt unter „allgemeine Beratungen“ und ist förderfähig. 

 

Welche Unternehmen werden gefördert? 

Es werden junge Unternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt), ältere Unternehmen (ab dem dritten Jahr der Gründung, sogenannte „Bestandsunternehmen“, als auch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gefördert.

Es gibt auch einige Ausschlüsse, so werden zu Beispiel keine Unternehmen oder Angehörigen der Freien Berufe gefördert, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung tätig sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden.

 

Welche Beratungen werden gefördert?

Dazu heißt es in den Richtlinien „allgemeine Beratungen“, was dann noch etwas ausformuliert wird – „zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“.

Das ist dann die gute Nachricht für alle, die sich für eine Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems interessieren – auch dies fällt darunter und wird gefördert.

Außerdem gibt es eine Reihe von speziellen Themen, die explizit aufgeführt sind. Da wären zum Beispiel:

  • zur Fachkräftegewinnung und -Sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
  • und andere

 

Beratereigenschaften

Jetzt ist es wie auch in den alten Programmen so, dass nicht nur das beratene Unternehmen Anforderungen erfüllen muss, sondern auch der Berater. Hier hat sich nichts an den Richtlinien geändert, der Berater oder das Beratungsunternehmen muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • mehr als 50% des Umsatzes müssen Beratungstätigkeiten sein
  • der Berater muss über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen
  • Qualitätsnachweis (zur Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung)

Außerdem weitere „Kleinigkeiten“ wie zum Beispiel eine Beratererklärung, Lebenslauf und Qualitätsnachweis. Alle diese Dokumente müssen auf der Softwareplattform der BAFA durch den Berater hochgeladen werden.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Fördersätze unterscheiden sich regional:

  • 80% für die neuen Bundesländer (ohne die Regionen Berlin und Leipzig)
  • 60% Region Lüneburg
  • 50% für alle anderen Regionen

Die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich nach dem Alter des Unternehmens. Für Unternehmen weniger als 2 Jahre am Markt sind es 4.000 € und für Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr am Markt sind es 3.000 €.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten sind es unabhängig vom Alter und der Region generell 90% bei einer Bemessungsgrundlage von max. 3.000 €.

 

Antragstellung

Wichtig ist an dieser Stelle vor allen Dingen zu wissen, dass nicht nur die Antragstellung vor der Beratung erfolgen muss, die Zusage der BAFA muss sogar vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages vorliegen. Die Beantragung muss auf der Antragsplattform der BAFA und durch das zu beratene Unternehmen erfolgen.
So denn diese Zusage vorliegt, kann ein Beratungsvertrag geschlossen werden und mit der Beratung begonnen werden.

Innerhalb von 6 Monaten nach dem Zugang des Informationsschreibens (so heißt die Zusage offiziell) müssen dann verschiedene Dokumente (in der Gesamtheit heißen diese Verwendungsnachweis und dazu gehören zum Beispiel Beratungsbericht des Beraters, Verwendungsnachweisformular und andere) auf der Plattform der BAFA hochgeladen werden, um den Zuschuss zu erhalten.

Was mir erst beim Schreiben dieser Zeilen auffällt – auch der Zeitraum zwischen Genehmigung und dem Verwendungsnachweis (6 Monate) ist meiner Meinung nach sehr kurz. Es gibt eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Unternehmen, bei denen der Beratungszeitraum über 6 Monate hinausgeht. Rein theoretisch würden diese dann nicht gefördert werden, was aber eigentlich nicht im Sinn der Sache sein kann. Ich werde diesbezüglich auch nochmal kurzfristig eine Mail an die BAFA senden und die Antwort dann hier auf dem Blog kundtun.

BAFA Förderung unternehmerischen Know hows

Sollten Sie Fragen zu diesem Förderprogramm haben, können Sie sich gerne direkt an mich wenden.

Und wer es noch mal genau nachlesen möchte, der findet hier die Zusammenfassung auf der Seite der BAFA.

Zwischenzeitlich habe ich einen weiteren Blogartikel veröffentlicht, indem es um den praktischen Ablauf der Beantragung und dem Abruf der Fördermittel geht.

 

, , , , , , , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert