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Qualitätsmanagement und ISO 9001

Zum Thema BAFA-Beratungsförderung für Qualitätsmanagement und ISO 9001

Vielen Unternehmen ist leider nicht bekannt, dass sie für ihre Beraterkosten zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems Zuschüsse der BAFA beantragen können. Hier möchte ich die wichtigsten Punkte des Programms Beratungs- und Schulungsförderung vorstellen.

Was ist die BAFA?

Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Webseite der BAFA finden Sie hier.

 

Antragsberechtigte für die Förderung

Antragsberechtigte für die Beratungs- und Schulungsförderung durch die BAFA sind alle kleine und mittelständische Unternehmen, sowie Angehörige der freien Berufe, die:

  • seit mindestens einem Jahr bestehen
  • weniger als 250 Mitarbeiter haben
  • einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro

Ausgenommen sind dabei Unternehmen oder Freiberufler, die als Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt oder vereidigter Buchprüfer tätig sind. Ebenfalls ausgenommen sind Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind oder solche Eigenbetriebe in Mehrheit beteiligt sind. Ausgenommen sind auch Unternehmen im Insolvenzverfahren (beantragt oder eröffnet), sowie gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen und Unternehmen, die mit dem Berater im Rechtsstreit liegen.

 

Förderfähige Beratungsthemen

Die förderfähigen Beratungsthemen werden von der BAFA in 3 Bereiche gegliedert. Die allgemeinen Beratungen, die speziellen Beratungen und die besonderen Beratungen. Zu den allgemeinen Beratungen gehören zum Beispiel wirtschaftliche, finanzielle und personelle Beratungen und Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems. Zu den speziellen Beratungen gehören zum Beispiel Technologie und Innovation, sowie Außenwirtschaft und zu den besonderen Beratungen Umweltschutz und Unternehmerinnen.

 

Höhe des Beratungszuschusses

Der Zuschuss wird als „De-minimis“-Beihilfe gewährt und beträgt in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50% der Beraterkosten (Honorar, Auslagen des Beraters und Reisekosten – alles netto) bis max. € 1.500, in den neuen Bundesländern und dem Regierungsbezirk Lüneburg 75% bis max. ebenfalls € 1.500.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, dass ein Unternehmen mehrere Beratungsprojekte über dieses Programm gefördert bekommt. Eine Voraussetzung dafür wäre zum Beispiel, dass die unterschiedlichen Beratungen thematisch voneinander getrennt sind.

 

Antragsstellung und Antragsfrist

Die Antragsstellung muss immer durch das beratene Unternehmen stattfinden und zwar spätestens 3 Monate nach Beendigung der Beratung auf elektronischem Weg. Die dementsprechende Software lässt sich auf der Webseite der BAFA herunterladen. Eine vorherige Beantragung der Förderung ist nicht nötig.

 

Eigenschaften des Beraters

Ebenfalls Voraussetzung ist auch, dass der Berater über bestimmte Eigenschaften verfügt. Er muss zum Beispiel als überwiegenden Geschäftszweck (mehr als 50% Umsatz) Unternehmensberatungen durchführen, seine Tätigkeit durch aussagefähige Unterlagen nachweisen und sich verpflichten, eine hohe Qualität der Beratung sicherzustellen und nachzuweisen. Für die Beratereigenschaften gibt es ein gesondertes Merkblatt der BAFA. Die Anforderungen daraus zu erfüllen, sollte allerdings für einen seriösen und kompetenten Partner m.M. nach kein Problem darstellen.

 

Sie sind der Meinung, dass Ihnen nach Lesen dieses Beitrages die Beratungsförderung zustehen würde. Dann sprechen Sie darüber mit dem Berater Ihres Vertrauens.

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