Blog der Lösungsfabrik

Qualitätsmanagement und ISO 9001

Finanzielle Förderung der BAFA für Qualitätsmanagement

Weil viele meiner Kunden erstaunt sind, dass ich Ihnen anbieten kann, dass meine Beratung zur Einführung oder Optimierung Ihres Qualitätsmanagementsystems finanziell gefördert werden, kam ich auf die Idee, diesen Punkt auf meinem Blog zu thematisieren.

 

Finanzielle Förderung Beratung Qualitätsmanagement

Kleine und mittelständische Unternehmen, die Beratungen im Bereich Qualitätsmanagement in Anspruch nehmen, werden dabei finanziell von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) durch den ESF (Europäischer Sozialfond) unterstützt.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden rechlich selbständige Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe (ugs. Freiberufler oder Freelancer) mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro. Diese Werte dürfen in Summe mit Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden.

 

Was wird gefördert?

In den „Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen“ sind diverse förderfähige Beratungen aufgezählt. Unter anderem werden Beratungen „zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen“ explizit als förderfähig anerkannt.

Weitere förderfähige Beratungen in den Bereichen:

  •  Technologie- und Innovationsberatung
  • Außenwirtschaftsberatungen
  • Kooperationsberatungen
  • Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen
  • Compliance
  • Arbeitsschutz
  • Vorbereitung der Unternehmensübergabe
  • Umweltschutzberatungen
  • u.v.m.

Ganz als erster Beratungspunkt wird aufgeführt „zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“.

 

Höhe der Förderung?

Gefördert werden in den alten Bundesländern und Berlin Beratungen bis zu einem maximalen Höhe von 3.000 Euro mit einem nichtrückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50% – maximale Zuschusshöhe 1.500 Euro. In den neuen Bundesländern und dem Regierungsbezirk Lüneburg beträgt der Zuschuss 75%, allerdings ebenfalls mit der maximalen Zuschusshöhe von 1.500 Euro.

Gefördert werden können dabei zwei thematisch eindeutig voneinander getrennte Beratungen.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird im Anschluss der betroffenen Beratung (innerhalb von 3 Monaten) online beantragt. Eine vorherige Genehmigung oder eine Förderzusage ist nicht nötig. Dem Fördeantrag beiligen müssen der Beratungsbericht, die Beratungsrechnung, der Kontoauszug des Antragstellers, sowie bereits erhaltenen „De-minimis“-Bescheinigungen.

 

Fragen?

Bei Fragen zu diesem Thema schreiben Sie mir gerne eine Mail an thode@loesungsfabrik-bodensee.de .

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