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Verlängert bis zum 31.12.2022 – BAFA Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“

In einem früheren Blogbeitrag habe ich mich schon sehr detailliert zu dem BAFA Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ geäußert und bin dabei zum Beispiel auf die Förderhöhe, den Fördergegenstand und andere Details eingegangen. Den Beitrag dazu finden Sie hier.

Dieses Förderprogramm hatte eigentlich eine Befristung bis zum 31. Dezember 2020. Eigentlich schreibe ich deshalb, weil wir heute früh vom Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle die Information erhalten haben, dass dieses Förderprogramm bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird.

In einer sehr ausführlichen Mail gab es neben der Info zur Verlängerung noch einige Einzelheiten zu den Änderungen, die für Antragstellungen ab dem 01. Januar 2021 gelten werden. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die Beraterqualität und die Nachweise, die der Berater zu erbringen bzw. zu aktualisieren hat. Die dementsprechenden Änderungen an den Merkblättern sind laut BAFA vorgesehen.

Die Höhe der Förderung, die Inhalte der (geförderten) Beratung sowie das Verfahren bleiben unverändert!

Ich freue mich, dass durch diese Entscheidung langfristige Planungssicherheit für alle an dem Förderprogramm interessierten Unternehmen gegeben ist.

Das BAFA-Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird ab dem 01. Januar 2023 mit einer neuen Förderrichtlinie verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier.

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