Was sind die 6 dokumentierten Verfahren der ISO 9001?
Die ISO 9001 fordert explizit und ohne die Möglichkeit einer Ausnahme 6 zu dokumentierende Verfahren, die daher teilweise auch 6 Pflichtverfahren genannt werden.
Bei diesen 6 „Pflichtverfahren“ handelt es sich um:
- Lenkung der Dokumente
- Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen
- Durchführung interner Audits
- Lenkung fehlerhafter Produkte
- Korrekturmaßnahmen
- Vorbeugungsmaßnahmen
In den jeweiligen Kapiteln zu diesen Themen ist enthalten, dass zu diesen Punkten ein Verfahren zu dokumentieren ist und teilweise ebenfalls, was dieses Verfahren zu enthalten hat.
Die dazugehören Normkapitel sind:
4.2.3 Lenkung von Dokumenten
In diesem Unterkapitel sind die Vorgaben enthalten bzgl. der Lenkung von Dokumenten mit genauen Anforderungen, z.B. in Bezug auf Genehmigung, Aktualisierung oder auch den Umgang mit veralteten Dokumenten. Detailliertere Normanforderungen der ISO 9001 zu diesem Thema finden Sie in diesem Blogbeitrag.
4.2.4 Lenkung von Aufzeichnungen
Hier werden genaue Vorgaben gemacht bezüglich der Lenkung von Aufzeichnungen, zum Beispiel die geforderten Lenkungsmaßnahmen für Kennzeichnung, Aufbewahrung und Wiederauffindbarkeit. Einen Blogbeitrag zu den Normforderungen der DIN EN ISO 9001 diesbezüglich finden Sie hier.
8.2.2 Internes Audit
In diesem Unterkapitel werden die Forderungen für ein internes Audit formuliert. Enthalten sind dabei zum Beispiel die Forderungen nach einem Auditprogramm und Aufzeichnungen über die Audits. Den weiterführenden Blogbeitrag zum internen Audit finden Sie hier.
8.3 Lenkung fehlerhafter Produkte*
Es werden hier die Forderungen mit dem Umgang fehlerhafter Produkte / Dienstleistungen formuliert. Explizit enthalten ist dabei zum Beispiel die Forderung ergriffene Folgemaßnahmen aufzuzeichnen. Hier ist der weiterführende Blogbeitrag dazu.
8.5.2 Korrekturmaßnahmen
In den formulierten Forderungen zu Korrekturmaßnahmen ist zum Beispiel die Ursachenermittlung eines Fehlers explizit gefordert – was ja eigentlich nach gesundem Menschenverstand eine Selbstverständlichkeit ist. Den Blogartikel zu den Normanforderungen an Korrekturmaßnahmen finden Sie hier.
8.5.3 Vorbeugungsmaßnahmen
In diesem Normkapitel werden die Anforderungen an Vorbeugungsmaßnahmen (teilweise ugs. auch Vorbeugemaßnahmen genannt) formuliert und zum Beispiel die Erstellung von Aufzeichnungen über die Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen. Den Blogartikel „Zum Thema Vorbeugungsmaßnahmen“ mit weitergehenden Erläuterungen finden Sie hier.
* An dieser Stelle sein nochmal erwähnt, dass (wie in der gesamten ISO 9001) der Begriff Produkt selbstverständlich auch eine Dienstleistung sein kann.
ACHTUNG – Die ISO 9001:2015 hat zu diesem Thema stark veränderte Forderungen aufgestellt. Einen neuen Blogbeitrag zu diesem Thema finden Sie hier.
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