Blog der Lösungsfabrik

Qualitätsmanagement und ISO 9001

Unterschied Korrekturmaßnahme – Vorbeugungsmaßnahme

Die ISO 9001 unterscheidet in zwei zu dokumendierende Verfahren zur Fehlervermeidung. Dies sind die Korrekturmaßnahme und die Vorbeugungsmaßnahme.

Was auf den ersten Blick vielleicht verwirrend ist, ist auf den zweiten Blick leicht zu erklären und sicherlich auch sinnvoll.

Der Unterschied zwischen einer Korrekturmaßnahme und einer Vorbeugungsmaßnahme ist:

  • wenn ein Fehler aufgetreten ist, dann bezeichnet man die Fehlerermittlung und die Abstellmaßnahme als Korrekturmaßnahme
  • wenn noch kein Fehler gefunden wurde, aber in zum Beispiel einem Brainstorming ein möglicher (aber noch nicht aufgetretener) Fehler gefunden wurde, dann bezeichnet man das weitere Vorgehen als Vorbeugungsmaßnahme

Korrekturmaßnahme-Vorbeugungsmaßnahme

 

Was fordert die ISO 9001 von Korrekturmaßnahmen?

Das von der ISO 9001 geforderte dokumentierte Verfahren zu Korrekturmaßnahmen muss folgende Punkte enthalten:

  • Fehlerbewertung
  • Ursachenermittlung des Fehlers
  • Beurteilung des Handlungsbedarfes, um ein erneutes Auftreten zu verhindern
  • Ermittlung und Verwirklichung der erforderlichen Maßnahmen
  • Aufzeichnungen der Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen
  • Bewertung der Wirksamkeit

Weiterhin weist die ISO 9001 darauf hin, dass die Korrekturmaßnahme in Bezug auf den aufgetretenen Fehler angemessen sein muss. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich nicht, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Beurteilen Sie einen Fehler wirklich auf seine Schwere und treffen dann die richtigen Korrekturmaßnahmen. Vergeuden Sie nicht zuviel Zeit mit kleinen Fehlern und Nichtigkeiten, diese Zeit wird Ihnen fehlen, wenn wirklich gravierende Fehler aufgetreten sind.

 

Was fordert die ISO 9001 von Vorbeugungsmaßnahmen?

Vergleichbar zu Korrekturmaßnahmen fordert die ISO 9001 von dem zu dokumendierenden Verfahren zu Vorbeugungsmaßnahmen folgende Punkte:

  • Fehlerbewertung des möglichen Fehlers
  • Beurteilung des Handlungsbedarfes, um ein Auftreten zu verhindern
  • Ermittlung und Verwirklichung der erforderlichen Maßnahmen
  • Aufzeichnungen der Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen
  • Bewertung der Wirksamkeit

 

Fazit

Die Vorgehensweise bei beiden Verfahren ist ziemlich identisch, nur halt mit dem Unterschied, dass einmal ein Fehler schon aufgetreten ist und bei zweiten Fall dieser Fehler halt auftreten können. Daher lassen sich diese beiden Verfahren auch in einem dokumentierten Verfahren zusammenfassen.

Zwischenzeitlich sind folgende weiterführende Blogbeiträge erschienen:

Zum Thema Vorbeugungsmaßnahmen – Normkapitel 8.5.3 der ISO 9001

Zum Thema Korrekturmaßnahmen – Normkapitel 8.5.2 der ISO 9001

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