Blog der Lösungsfabrik

Qualitätsmanagement und ISO 9001

Frage zum Thema Personenzertifizierung / Personenzertifikat

Vor kurzem erhielt ich eine Frage, in der es um ein Personenzertifikat bzw. um Personenzertifizierung ging.

Die Frage war folgende:

„Hallo Herr Thode,

ich wurde von einer Kollegin angesprochen, ob sie 3 interne Audits mit mir begleiten darf, da sie die Nachweise für Unterlegen benötigt. Ihr Zertifikat als interne Auditorin würde sonst ihre Gültigkeit verliehen. Stimmt das? In ISO 9001 habe ich noch nie was davon gehört.

Mit freundlichen Grüßen

xxx“

 

Mein Antwort darauf lautete:

„Sehr geehrte Frau xxx,

Ja, in der ISO 9001 steht davon nichts drin, aber die Kollegin benötigt diese Audits trotzdem.

Es gibt im Bereich der QM-Schulungen und Zertifikate verschiedene (ich nenne es mal so) Ausführungen. Es gibt die „normalen“ Zertifikate. Das heißt, man nimmt an einer Schulung teil und erhält ein normales und unbefristetes Zertifikat, dass man diese Schulung erfolgreich besucht hat. Und es gibt Personenzertifikate. Bei diesen Zertifikaten muss man verschiedene Dinge nachweisen, zum Beispiel eine bestimmte Dauer in der man schon im QM-Bereich tätig ist und eine bestimmte Anzahl von Audits, an denen man teilgenommen hat. Dieses Personenzertifikat hat dann auch nur eine begrenzte Laufzeit und nach dieser Laufzeit muss man sich rezertifizieren lassen, bzw. das Zertifikat verlängern. Da wird dann ein ebensolcher Nachweis fällig.

Die DGQ hat einen solchen Prozess grafisch sehr ansprechend dargestellt: http://www.dgq.de/wp-content/uploads/2013/11/PZ_Grafik2015_2.png

Wenn es Ihnen also nicht zu große Umstände macht und Sie die Möglichkeit haben, dann sollten Sie der Kollegin die Möglichkeit geben, Sie bei den Audits begleiten zu dürfen.

Viele Grüße
Michael Thode“

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