Was fordert die ISO 9001:2015 zur Managementbewertung?
Der heutige Beitrag der Serie „Was fordert die ISO 9001…“ beschäftigt sich mit dem Thema Managementbewertung. Die Anforderungen der ISO 9001:2015 an die Managementbewertung sind nur geringfügig anders als die der Vorgängerversion. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, sich exakt an diese Vorgaben / Anforderungen zu halten, um im externen Audit keine Abweichung zu riskieren.
Was fordert die ISO 9001:2015 zur Managementbewertung genau?
Im Kapitel 9.3 Managementbewertung werden die Anforderungen bezüglich einer Managementbewertung formuliert.
Die ISO 9001 fordert an dieser Stelle, dass die Unternehmen in geplanten Abständen eine Managementbewertung durchführen müssen. Im Unterpunkt 9.3.2 Eingaben für die Managementbewertung werden weitere Detailforderungen gemacht. Sie beinhalten:
a) den Status von Maßnahmen der vorherigen Managementbewertung
b) die Veränderungen von internen und externen Themen
c) die Information über die Wirksamkeit und die Leistung des QM-Systems einschließlich:
- Kundenzufriedenheit und Rückmeldung von interessierten Parteien
- Erreichung der Qualitätsziele
- Prozessleistung und Konformität von Dienstleistungen und Produkten
- Nichtkonformitäten (Fehler) und Korrekturmaßnahmen
- Ergebnisse von Überwachungen und Messungen (Kennzahlen)
- Ergebnisse von Audits
- Leistungen von externen Anbietern
d) die Angemessenheit von Ressourcen
e) die Wirksamkeit von Maßnahmen in Bezug auf Risiken und Chancen
f) die Möglichkeiten der Verbesserung
Im Unterkapitel 9.3.3 Ergebnisse der Managementbewertung werden die Anforderungen an die Ergebnisse formuliert. Diese Ergebnisse müssen enthalten:
- Möglichkeiten zur Verbesserung
- Änderungsbedarf am Qualitätsmanagementsystem
- Bedarf an Ressourcen
Am Ende des Kapitels 9.3 Managementbewertung fordert die ISO 9001 explizit, dass es dokumentierte Informationen zur Managementbewertung geben muss, die aufbewahrt werden müssen.
Praxistipps
An dieser Stelle können wir gleich mit dem Mythos aufräumen, dass die ISO 9001 von ihnen fordert, jährlich eine Managementbewertung durchzuführen. Wie im vorhergehenden Abschnitt dargelegt, fordert die ISO 9001, dass Managementbewertungen in geplanten Abständen stattfinden müssen. Wenn ich plane, eine Managementbewertung jedes 5. Jahr durchzuführen, dann ist dies auch ein geplanter Abstand. Inwieweit das hilfreich ist, steht auf einem anderen Blatt. Inwieweit das unter Umständen auch Diskussionen mit einem Auditor hervorruft, steht auf dem nächsten Blatt. Normkonform wäre es allerdings.
Wir können diesen Punkt aber auch in die andere Richtung drehen. Sie werden unter Umständen von dem einen oder anderen darauf angesprochen, dass es ja nicht explizit gefordert wird, diese einmal im Jahr durchzuführen. Wir führen verschiedene Besprechungen durch, in denen wir viele dieser Themen bereits abhandeln, lass uns dies doch einfach als Managementbewertung deklarieren. Ja, das können sie tun und ja, es wäre auch normkonform.
An dieser Stelle möchte ich aber ein Plädoyer dafür einlegen, trotzdem einmal im Jahr eine Managementbewertung durchzuführen und diese zu dokumentieren. In dieser sollten sie explizit die hier vorhin aufgezählten Anforderungen an die Eingaben und Ergebnisse der Managementbewertung behandeln, denn wenn sie auch nur eine Eingabe oder nur ein Ergebnis nicht behandeln, kann ihnen das zum Verhängnis in einem externen Audit werden bzw. ihnen dort eine Abweichung bescheren. Sie werden deswegen ganz sicherlich nicht sofort ihr Zertifikat verlieren, aber es ist hilfreich, sich diesen nachträglichen Stress zu ersparen.
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Hallo Herr Thode, vielen Dank für ihren tollen Blog…, ich bin relativ neu als QMB in einem Sicherheitsunternehmen.., jetzt ging es darum eine Managementbewertung durchzuführen..; soweit sind die Themen klar, nur mit dem Punkt Prozessleistung und Dienstleistungskonformität komme ich nicht so recht klar. Können Sie mir bitte das verständlich erklären.., evtl. auch mit einem Beispiel? Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus.., Mit freundlichen Grüßen S. Hein
Hallo Frau Hein,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Es ist immer etwas schwierig solch eine Frage aus der Entfernung zu beantworten – auch, weil ich Ihr Unternehmen nicht kenne. Und auch, weil gerade die von Ihnen angesprochenen Punkte im Bereich Dienstleistung immer etwas schwieriger sind als zu Beispiel im produzierenden Gewerbe. Ich versuche es trotzdem mal:
Wenn Sie schreiben „Sicherheitsunternehmen“, dann würde ich mal unterstellen, dass Sie zum Beispiel Objekt- und/oder Personenschutz machen. Hier könnte man zum Beispiel Kennzahlen bilden, die folgende Fragestellungen beantworten:
• Wie oft ist es in einem geschützten Objekt zu einer unerwünschten Situation (Eindringling) oder für die geschützte Person zu einem erfolgreichen Angriff gekommen?
• Wie oft (gerne auch prozentual) konnten Eindringlinge oder Angreifer abgewehrt werden?
Diese beiden Fragen / Punkte sagen in der Regel etwas insgesamt über Ihre Dienstleistungskonformität bzw. über die Prozessleistung Ihrer Kernprozesse aus.
Daneben können Sie natürlich auch für weitere Prozesse Prozesskennzahlen bilden, um die Prozessleistung messen und in der Managementbewertung auswerten zu können. Zum Beispiel können Sie eine Kennzahl bilden, wie viele Angebote Sie erstellt haben und wie viele Aufträge daraus geworden sind. Dies hat dann Aussage über Ihren Angebotsprozess.
Generell würde ich es mal kurz und knapp so formulieren – Ziel des Prozesses anschauen, diesbezügliche Kennzahl festlegen und ermitteln – Auswertmöglichkeit geschaffen.
Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Viele Grüße
Michael Thode