Zum Thema Korrekturmaßnahmen – Normkapitel 8.5.2 der ISO 9001
Dieser Beitrag dreht sich um das vorletzte der 6 Pflichtverfahren nach ISO 9001 und zwar Korrekturmaßnahmen. Die Anforderungen dazu sind im Kapitel 8.5.2 formuliert. Weil es auch zu den Vorbeugungsmaßnahmen noch kurzfristig einen Blogartikel geben wird, sei hier nochmal auf die Erläuterung zum Unterschied zwischen Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen hingewiesen.
Anforderungen der ISO 9001
Natürlich fordert die Norm ein dokumentiertes Verfahren. Und in diesem dokumentierten Verfahren muss es darum gehen, dass bei aufgetretenen Fehlern die Ursachen behoben werden, damit ein erneutes Auftreten dieses Fehlers verhindert wird. Und dann kommt für mich eine wichtige Bemerkung in der Norm: In Bezug auf den aufgetretenen Fehler muss die Korrekturmaßnahme angemessen sein. Einfach mal von mir interpretiert und formuliert: Sie müssen keinen 8D-Report machen, wenn es sich um einen geringen Fehler (gering in der Wahrscheinlichkeit, dass er wieder auftritt – gering in den Auswirkungen etc.) handelt.
Dann aber wird es auch bei diesem Normpunkt detaillierter. Das dokumentierte Verfahren muss Anforderungen enthalten zur Fehlerbewertung, einschließlich möglicherweise aufgetretenen Kundenbeschwerden. Ebenso müssen die Anforderungen geklärt sein zur Ursachenermittlung des aufgetretenen Fehlers und des Handlungsbedarfes, um ein wiederholtes Auftreten des Fehlers zu verhindern. Weiterhin muss das dokumentierte Verfahren Anforderungen zu den Maßnahmen enthalten, die ermittelt und umgesetzt werden müssen, die Maßnahmenaufzeichnungen bzw. die Ergebnisse der Maßnahmen und eine Bewertung der durchgeführten Korrekturmaßnahmen.
Wie wird das umgesetzt?
Umgesetzt wird das ganze in Form einer Verfahrensanweisung, Prozessbeschreibung oder wie immer Sie das Kind auch nennen möchten. Da stellt die Norm Sie frei, ebenso bei der Form der Umsetzung. Dies kann in einem Flowchart erfolgen, in einem Fließtext oder, oder, oder. Setzen Sie es so um, wie es im Unternehmen bzw. in der Organisation am besten und am wirkungsvollsten ist. Wichtig ist dabei nur, dass die expliziten Normforderungen an dieses Verfahren erfüllt sind.
Ebenfalls wichtig ist mir an dieser Stelle zu erwähnen, dass die Dokumentation bzw. die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen mehr ist oder sein sollte, als pure Normerfüllung. Hier liegt für jedes Unternehmen wertvolles Potential versteckt. Jeder Korrekturmaßnahme liegt ein Fehler und eine Ursache zugrunde. Wenn also Korrekturmaßnahmen korrekt durchgeführt werden, dann wird diese Ursache ermittelt, abgestellt und somit ein erneutes Auftreten des Fehlers verhindert, was einen klaren finanziellen Vorteil für das Unternehmen bringen kann.
Die Übersichtsseite mit allen 6 zu dokumentierenden Verfahren nach ISO 9001 finden Sie hier.
Die weiteren zu dokumentierenden Verfahren und dazugehörigen Erläuterungen sind:
ACHTUNG – Die ISO 9001:2015 hat zu diesem Thema stark veränderte Forderungen aufgestellt. Einen neuen Blogbeitrag zu diesem Thema finden Sie hier.
Spruch der Woche KW 25 Spruch der Woche KW 26
Stimmt, eine Korrekturmaßnahme muss nicht bürokratisch sondern zweckmäßig sein. Es kann z. B. auch genügen, eine weitere Analyse in der Qualitätsprüfung einzuführen, bevor die Ware versendet wird. Wenn man aus Kundenreklamationen lernt und entsprechend reagiert, steigert man die Qualität des Produkts und Kundenzufriedenheit, was langfristig Geld spart bzw. mehr Umsatz bringt.