Blog der Lösungsfabrik

Qualitätsmanagement und ISO 9001

Praktische Frage – externer QMB möglich?

Viele (gerade kleine) Unternehmen stellen sich die Frage, ob der Einsatz eines externen QMBs (Qualitätsmanagementbeauftragten) möglich ist.

Die Antwort darauf lautet ganz klar jein. ;-)

Die ISO 9001 überträgt den Unternehmen die Verantwortung für das Qualitätsmanagement komplett. Es muss ein Qualitätsmanagementbeauftragter bestimmt werden, dessen Rechte und Pflichten müssen ganz klar definiert werden und er muss „Mitglied der Leitung“ sein. Die genauen Anforderungen lassen sich im Punkt 5.5.2 Beauftragter der obersten Leitung (so auch der formelle Ausdruck für den Qualitätsmanagementbeauftragten) der ISO 9001 nachlesen.

In der Anmerkung zu diesem Punkt steht in der Norm allerdings auch, dass der QMB mit „externen Parteien“ zusammenarbeiten kann!

In der Praxis bedeutet dies, dass ein externer Berater nicht als offizieller QMB benannt werden darf und in dieser Position zum Beispiel auch nicht im Organigramm auftauchen kann. Allerdings kann der unternehmensinterne QMB mit „externen Parteien“ zusammenarbeiten und sich somit von einem unternehmensexternen Berater in seiner Funktion unterstützen lassen.

Die Durchführung von Audits, die Aufbereitung der Informationen für die Managementbewertung und zum Beispiel auch die Erstellung oder Änderung von Dokumenten des Qualitätsmanagementsystems lassen sich so einfach deligieren.

Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) übernimmt vielfach der Geschäftsführer selbst die Position des QMBs. Dieser hat in der Regel nicht die Zeit und Möglichkeiten sich so um das Qualitätsmanagementsystem zu kümmern, wie es die Sache an sich und die ISO 9001 fordert. In solchen Fällen ist es dann unter Umständen wirklich empfehlenswert, sich externe Unterstützung dafür zu holen. Denn gerade in Unternehmen dieser Größenordnung ist eine ISO 9001 Zertifizierung in der Regel durchgeführt worden, weil ein großer Kunde dies gewünscht hat und daran vielleicht auch direkt Aufträge hängen.

Was ein externer Berater allerdings nach ISO 9001 auf keinen Fall machen darf, ist die Managementbewertung zu erstellen. Die Managementbewertung muss zwingend von der obersten Leitung durchgeführt werden! Allerdings kann auch in diesem Fall ein Berater dabei helfen, die Eingaben für die Managementbewertung zusammenzustellen und während der Bewertung anwesend zu sein, damit diese dann auch normkonform durchgeführt wird.

 

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