Blog der Lösungsfabrik

Qualitätsmanagement und ISO 9001

Was fordert die ISO 9001 im Kapitel 10 – Verbesserung?

Zum Abschluss unserer kleinen Artikelserie zu den einzelnen Normkapiteln kommen wir heute zum kürzesten Normkapitel, dem Kapitel 10 Verbesserung.

 

Allgemeines

Auch in diesem Kapitel gibt es einen einleitenden Part, der Allgemeines heißt.

Etwas umständlich formuliert stehen hier aber nur Dinge drin, die auch der gesunde Menschenverstand so vorgibt. Ich würde das umgangssprachlich mal so ausdrücken: Das Unternehmen muss Möglichkeiten zur Verbesserung bestimmen und Dinge tun, um diese Verbesserungen umzusetzen. Dabei geht es um Verbesserungen an den Produkten und Dienstleistungen direkt und um Verbesserungen am Unternehmen und dessen Abläufen.

 

Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen

Auch hier könnte man umgangssprachlich den Begriff Nichtkonformität durch Fehler und Korrekturmaßnahmen durch Fehlerbehebungsmaßnahme bezeichnen.

Und hier fordert die Norm, dass wenn ein Fehler aufgetreten ist, eine Korrektur (also Fehlerbehebungsmaßnahme zu ergreifen ist. Außerdem muss die Ursache des Fehlers ermittelt werden, Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache umgesetzt werden, die Maßnahmen zur Beseitigung der Fehlerursache auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, falls erforderlich das Qualitätsmanagementsystem geändert werden etc..

Auch an dieser Stelle wird die Aufbewahrung von dokumentierten Informationen gefordert, die mindestens die Art des Fehlers, jeder getroffenen Maßnahme und die Ergebnisse der Maßnahmen aufführt.

Auch wenn die Liste der Norm mit durchzuführenden Dingen bei Fehlern relativ lang ist, so sagt sie doch auch in diesem Kapitel:

Korrekturmaßnahmen müssen den Auswirkungen der aufgetretenen Nichtkonformitäten angemessen sein.

Man muss also nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen. Wer das tut, der hat den Sinn von Qualitätsmanagement nicht verstanden, denn dadurch bindet er sinnlos wertvolle Arbeitszeit, die an anderer Stelle sicher besser aufgehoben ist.

 

Fortlaufende Verbesserung

In der „alten“ Version der ISO 9001 hieß es noch „Ständige Verbesserung“, in der ISO 9001:2015 hat sich das Wording leicht geändert, inzwischen ist von der „Forlaufenden Verbesserung“ die Rede. Es gibt da durchaus einen kleinen Unterschied, der aber so marginal ist, dass wir da hier nicht darauf eingehen müssen.

Im Endeffekt kann man es auch mit dem Spruch halten: „Stillstand ist Rückschritt“.

Die ISO 9001 fordert an dieser Stelle, dass sich das Unternehmen fortlaufend verbessert. Dabei müssen die Ergebnisse von Analysen und Bewertungen und die Ergebnisse der Managementbewertung berücksichtigt werden.

 

, , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert