Blog der Lösungsfabrik

Qualitätsmanagement und ISO 9001

Was fordert die ISO 9001:2015 zur Qualitätspolitik?

Im heutigen Beitrag der Serie „Was fordert die ISO 9001…“ beschäftigen wir uns heute mit dem Thema Qualitätspolitik. Die ISO 9001 fordert nicht nur das Vorhandensein einer Qualitätspolitik, sondern macht an verschiedenen Punkten weitere Detailforderungen dazu auf.

Was fordert die ISO 9001:2015 zur Qualitätspolitik genau?

Das Kapitel 5.2   Politik der ISO 9001 teilt sich in zwei Unterkapitel auf:

  • 2.1 Festlegung der Qualitätspolitik und
  • 2.2 Bekanntmachen der Qualitätspolitik.

Im Kapitel 5.2.1 Festlegung der Qualitätspolitik fordert die Norm das es eine Qualitätspolitik geben muss, die festgelegt ist, umgesetzt und aufrechterhalten werden muss.

Die Detailforderung dazu:

  • Sie muss für den Zweck und den Kontext des Unternehmens angemessen sein und deren strategische Ausrichtung unterstützen,
  • sie muss einen Rahmen zum Festlegen von Qualitätszielen bieten,
  • sie muss eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthalten und
  • sie muss eine Verpflichtung zur Fortlaufenden Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems enthalten.

Im Unterkapitel 5.2.2   Bekanntmachen der Qualitätspolitik werden weitere Detailforderungen aufgemacht, die da wären:

  • Sie muss als dokumentierte Information verfügbar sein,
  • sie muss innerhalb des Unternehmens bekanntgemacht, verstanden und angewendet werden und
  • sie muss für relevante interessierte Parteien verfügbar sein, soweit dies angemessen.

Im Grunde genommen unterscheiden sich die neuen Forderungen der ISO 9001:2015 zum Thema Qualitätspolitik nicht gravierend von den Forderungen der alten 2008er Version. Dies bedeutet das bereits zertifizierte Unternehmen keinerlei Probleme haben werden, diese Anforderungen umzusetzen. Allerdings sind diese Detailforderung dann interessant, wenn sich ein Unternehmen neu nach der ISO 9001 zertifizieren lassen möchte – weil dabei so Themen reinspielen wie z.B. die Qualitätspolitik als dokumentierte Information für die Mitarbeiter, aber auch innerhalb des Unternehmens bekannt und verfügbar machen.

 

Praxistipps

Wie immer an dieser Stelle auch noch einige Praxistipps zur Umsetzung zum Thema Qualitätspolitik.

Bitte übertreiben sie es mit der Qualitätspolitik nicht und achten sie bitte darauf, was sie darin formulieren und wie sie die Qualitätspolitik erstellen.

Natürlich können sie dies Qualitätspolitik veröffentlichen und sollten dies vielleicht sogar tun, allerdings sollten sie darauf achten, dass sie es nicht bei den Formulierungen übertreiben. Wenn sie in die Qualitätspolitik schreiben das sie schneller, besser, härter sind als der Mitbewerber, dann sollte dies auch so sein, ansonsten verkommt die Qualitätspolitik relativ schnell zur Farce. Genauso sieht es aus z.B. mit dem Thema Mitarbeiterorientierung. Wenn sie das Thema Mitarbeiterorientierung in der Qualitätspolitik erwähnen und besonders hervorheben, daß sie selbstverständlich als Unternehmen auf die Anforderungen und Wünsche ihrer Mitarbeiter eingehen, dann sollten sie dies auch wirklich tun, sonst wird die Qualitätspolitik für ihre Mitarbeiter eher zur Satire verkommt.

Wenn wir schon beim Thema Mitarbeiter sind – die ISO 9001 fordert das die Qualitätspolitik innerhalb des Unternehmens bekannt gemacht, verstanden und angewendet wird. An diesem Punkt haben einige Unternehmen Umsetzungsschwierigkeiten. In einigen Unternehmen wird die Qualitätspolitik vom QMB oder von der Geschäftsleitung im stillen Kämmerlein entworfen und wenn es Hoch kommt, vielleicht am schwarzen Brett ausgehängt. Dies kann in einem externen Audit zu einem Problem führen, denn wenn der Auditor einen Mitarbeiter auf die Qualitätspolitik anspricht und dieser dann einfach nur mit den Schultern zuckt, dann ist das (vorsichtig gesagt) nicht so gut. Vielleicht ein Ansatzpunkt wäre, die Mitarbeiter bei der Erstellung der Qualitätspolitik mit einzubinden. Im Enddefekt sind die Mitarbeiter das Unternehmen und wenn die Mitarbeiter ihren Input für die Qualitätspolitik liefern, dann kann dies die Qualität der Qualitätspolitik letztendlich nur steigern und die Frage der Vermittlung innerhalb der Organisation bzw. des Unternehmens stellt sich dann nicht mehr. Besser die Mitarbeiter in die Qualitätspolitik einbinden bzw. die Qualitätspolitik innerhalb des Unternehmens bekannt machen können sie nicht, als das die Mitarbeiter letztendlich in die Erstellung der Qualitätspolitik eingebunden sind.

Die Mitarbeiter müssen die Qualitätspolitik nicht auswendig lernen! Es kommt hin und wieder vor das ein externer Auditor die Mitarbeiter nach der Qualitätspolitik fragt. Allerdings erwartet er dann nicht, dass zwangsweise alle Mitarbeiter die Qualitätspolitik auswendig können und jeden Aspekt der Qualitätspolitik darlegen können. Die Mitarbeiter sollten in der Lage sein zwei bis drei Schlagwörter, die in der Qualitätspolitik enthalten sind, zu nennen und gegebenenfalls darauf hinweisen, dass die Qualitätspolitik hier oder dort zu finden ist und man bei Bedarf gerne hineinschauen kann, um sich den Details der Qualitätspolitik zu nähern.

 

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