Was ist der Unterschied zwischen einer VA (Verfahrensanweisung) und einer AA (Arbeitsanweisung)?
Weil es immer wieder zu Missverständnissen kommt möchte ich an dieser Stelle kurz auf den Unterschied zwischen Verfahrensanweisungen (VA) und Arbeitsanweisungen (AA)eingehen.
Verfahrensanweisungen (oft auf Prozessbeschreibungen genannt) beschreiben komplexe Verfahren bzw. Prozesse und sind dabei teilweise abteilungsübergreifend relevant. Arbeitsanweisungen hingegen beschreiben konkrete Arbeiten bzw. Arbeitsschritte detailliert. Um es mal an einem Beispiel festzumachen – in der Prozessbeschreibung „Lenkung von Dokumenten“ wird alles „reingepackt“, was mit der Lenkung von Dokumenten zu tun hat, z.B. die Schritte zum Erstellen, zur Prüfung und Freigabe, zum Einzug veralteter Dokumente etc.. In der dazugehörigen Arbeitsanweisung „Erstellung von Dokumenten“ wird ausschließlich, aber dafür detailliert auf die einzelnen Arbeiten beim Erstellen von Dokumenten eingegangen.
Die ISO 9001 kennt eigentlich keine Arbeitsanweisungen. In der ISO 9001 ist an verschiedenen Stellen die Rede von zu dokumentierenden Verfahren, den sogenannten Pflichtverfahren der ISO 9001. Diese werden in der Regel über Verfahrensanweisungen bzw. Prozessbeschreibungen geregelt. Über dies hinaus, werden weitere Verfahrensanweisungen für Prozesse erstellt, die die Organisation als wichtig eingestuft hat. Ich empfehle an dieser Stelle immer zu überlegen, welche Prozesse qualitätsrelevanten Einfluss haben und daher gelenkt werden müssen.
Und für konkrete Arbeitsschritte können dann noch Arbeitsanweisungen erstellt werden. Diese sind jedoch erstens nicht explizit gefordert und sollten mit Augenmaß bzw. gesundem Menschenverstand eingesetzt werden. Hier spielen verschiedenste Aspekte hinein, zum Beispiel der qualitätsrelevante Einfluss des Arbeitsschrittes, Auswirkungsgrad bei Fehlern bei diesem Arbeitsschritt, Größe und Komplexität der Organisation, benötigte Beschreibungstiefe der Qualitätsmanagementdokumentation….
Zum Thema QMB / Qualitätsmanagementbeauftragter Rückverfolgbarkeit mal ganz pragmatisch gelöst
Hi,
bin zwar BWLer kannte den Unterschied aber bisher auch nicht. Danke für die ausführliche Erklärung.
MFG