Was ist der Unterschied zwischen dem BdoL und dem QMB?
Nachdem ich vor kurzem in einem Forum in ein und demselben Beitrag zwei verschiedene Ansätze für den QMB (Qualitätsmanagementbeauftragter) und BdoL (Beauftragter der obersten Leitung) gelesen habe, möchte ich hier ganz kurz auf folgende Frage eingehen: Was ist der Unterschied zwischen dem BdoL und dem QMB?
Und die Antwort ist so einfach wie kurz: Es gibt keinen Unterschied! Die ISO 9001 „kennt“ den QMB nicht, die ISO 9001 kennt nur den Beauftragten der obersten Leitung. Die Anforderungen diesbezüglich werden im Normkapitel 5.5.2 Beauftragter der obersten Leitung formuliert. Umgangssprachlich wird dieser dann oft als Qualitätsmanagementbeauftragter oder QMB betitelt, was zu den unterschiedlichen Titeln für ein und dieselbe Position führt.
Um weitere Missverständnisse auszuräumen und noch mehr Informationen zu liefern, werde ich kurzfristig einen ausführlichen Blogbeitrag veröffentlichen „Zum Thema QMB“, in dem es dann zum Beispiel um die Anforderungen an den Qualitätsmanagementbeauftragten, seine Position in der Organisation, sowie seine Verantwortlichkeiten und Befugnisse geht.
Zum Thema 8 Grundsätze im Qualitätsmanagement Auswertung Blogparade „Was ist Qualitätsmanagement – verschiedene Sichtweisen“
Sehr geehrter Herr Thode,
mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen zum Thema BoL/QMB gelesen. Aus meiner Sicht kann ein externer Berater natürlich QMB werden (die Norm kennt ja keinen QMB). Er ist aber nicht BoL, da kein Mitglied der Leitung. Der Unterschied QMB/BoL liegt in der Weisungsbefugnis. Der Philosophie der Norm folgend ist Qualität Managementaufgabe (Aufgabe der Leitung). Nur die Leitung kann auch die Umsetzung sicherstellen (Weisungsbefugnis). Die Stabstelle QMB, Qualitätssicherung, Qualität.. oder wie auch immer sie auch genannt wird und ihre Mitglieder (auch externe) sind ausschliesslich beratend tätig. Die Verantwortung verbleibt bei der Leitung (oder BoL). Ein Organigramm mit QMB im Kästchen auf gleicher Höhe mit Geschäftsführung erfüllt die Norm explizit nicht, es sein denn es gibt einen BoL. Der QMB ist gelebte und sinnvolle Q-Praxis, da der BoL zeitlich nicht in der Lage ist die Tagesgeschäfte zum Thema Qualität abzuarbeiten. Geben muss es den BoL dennoch. Die häufig anzutreffende Nichtexistenz des BoL begründet nicht selten das vor sich hindümpeln der Q-Systeme, weil die Verantwortung der Leitung nicht wargenommen wird.
Mit besten Grüßen
Kay Schoenfeldt
(Umsetzer von Q-Systemen)
Sehr geehrter Herr Schoenfeldt,
meiner Meinung nach lässt die Norm in diesem Punkt leider zu viel Interpretationsspielraum. Ich habe diesbezüglich schon die unterschiedlichsten Meinungen gehört. Das fing an bei meiner QM-Ausbildung, als man uns eingetrichtert hat, dass der QMB (in dem Fall gleichgesetzt mit dem Begriff BdoL) keine externe Person sein kann. Dies wurde von verschiedenen Zertifizierungsauditoren auch so verlangt. Das geht weiter über die Meinung, dass selbstverständlich der QMB/BdoL eine externe Person sein kann. Dann muss nur vertraglich geregelt werden, dass dieser in der Funktion Mitglied der Leitung ist und dann auch in dem Bereich weisungsbefugt. Bis hin zu der von Ihnen geschilderten Meinung.
Ich sehe das ganze letztendlich so, dass das Unternehmen bzw. die oberste Leitung hinter dem QM-System stehen muss, dies keine Parallelwelt darstellen sondern gelebter Alltag sein muss – dann ist es auch egal wie wer genannt wird bzw. ob es eine interne oder externe Person ist.
Viele Grüße
Michael Thode