„Schuster, bleib bei deinen Leisten.“ – Auftrag abgelehnt
Vor einigen Tage erhielt ich von einem langjährigen Stammkunden einen Anruf in dem er mich fragte, ob ich mal für Ihn über eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) schauen könnte, die er mit einem seiner Kunden abschließen soll. Diese QSV war von seinem Kunden entworfen worden bzw. war dort eine Vorlage, die mit vielen Lieferanten abgeschlossen wird. An sich nichts besonderes und ich habe schon vieler solcher Vereinbarungen bei meinen Kunden gesehen, wenn auch nicht aktiv daran mitgewirkt. Mein Kunde bat mich, dass er mir diese QSV zusenden könne, damit ich mir diese dann anschaue können und Ihm danach mitteilen, was es kosten würde, wenn ich diese intensiv prüfen und ggf. Änderungsvorschläge machen würde. Ich ließ mir diese Vereinbarung zusenden und überflog sie. Danach rief ich sofort bei meinem Kunden an und teilte ihm folgendes mit:
- Ich agiere nach dem Prinzip „Schuster, bleib bei Deinen Leisten.“ Für wäre dieser Auftrag zu nah an einer juristischen Beratung und nicht mehr meine persönliche Meinung – daher müsse ich diesen Auftrag ablehnen. Das Kostenrisiko für den Kunden war ganz einfach gegeben. Ich kenne mich mit den juristischen Spitzfindigkeiten einer Qualitätssicherungsvereinbarung ganz einfach nicht aus und kann nicht ermessen, ob und welches Risiko (auch finanzieller Art) für meinen Kunden hinter den einzelnen Punkten steckte.
- Mein Überfliegen der Vereinbarung hat ausgereicht um zu erkennen, dass hinter den einzelnen Punkten unter Umständen wirklich ein großes Risiko liegt und daher meine Empfehlung ganz klar – beauftragen Sie bitte einen fachkundigen Rechtsanwalt, der diesen Vertrag prüft.
Mein Kunde hat darauf sehr verständnisvoll reagiert und sich sehr gefreut, dass ich so offen zu Ihm war. Ich glaube es hat unserer Zusammenarbeit eher gedient als geschadet, dass ich diesen Auftrag nicht angenommen habe.
Es gibt Fachleute für alle Bereiche. Wenn einer Unterstützung im Bereich der Steuern braucht, dann geht er in der Regel zu einem Steuerberater. Wenn jemand Unterstützung im Bereich der ISO 9001 benötigt, dann kann er gerne zu mir kommen. Und wenn jemand Unterstützung im Bereich Vertragsrecht sucht, dann sollte er am besten zu einem qualifizierten Rechtsanwalt gehen. Dies kann und will ich bzw. die Lösungsfabrik nicht leisten.
Dadurch kann ich Nachts besser schlafen und für meinen Kunden ist es auch die bessere Alternative.
Kleiner Nachtrag: Nach einem eben geführten Telefonat mit einem sehr angenehmen Beraterkollegen möchte ich eine weitere Information ergänzen. Natürlich habe ich den Kunden nicht im sprichwörtlichen Regen stehen gelassen. Die Lösungsfabrik heißt ja nicht umsonst Lösungsfabrik. Meinem Kunden habe ich natürlich einen Rechtsanwalt empfohlen, der sich sowohl im Bereich des Qualitätsmanagements als auch im Vertragsrecht auskennt. Und so konnte dem Kunden auch wieder eine Lösung empfohlen werden, die ihn wirklich weiterbringt.
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