Blog der Lösungsfabrik

Qualitätsmanagement und ISO 9001

Rechtliche Sicherheit durch Qualitätsmanagement?

Vor einiger Zeit erhielt ich von einem Kunden einen Anruf, in dem es genau um dieses Thema ging. Doch ich muss vorher anfangen zu erzählen. Bei diesem Kunden handelt es sich um eine mittelständische Druckerei, die im Jahr 2013 von mir im Bereich QM / ISO 9001 beraten wurde und die ich sehr erfolgreich zur Zertifizierung nach ISO 9001 durch die DEKRA geführt habe. Die Druckerei gibt es seit über 70 Jahren und es war ein sehr angenehmer Auftrag, da Qualität in diesem Unternehmen gelebt wird und es für das Erreichen der Zertifizierung so gut wie keine Änderungen am betriebsinternen Ablauf geben musste – es ging vorrangig um die Dokumentation der bereits durchgeführten Prozesse.

Kommen wir zurück zum eigentlichen Anruf. Am Telefon war der Geschäftsführer der Gesellschaft, der kurz zuvor ein Fax von einem seiner Kunden bekommen hatte. Der Kunde war ein großes Energieunternehmen, für das die Druckerei seit Jahren tätig ist und zuletzt Einladungen für die Jahreshauptversammlung (das Energieunternehmen ist eine AG) gedruckt hat. Jetzt hatte sich herausgestellt, dass bei einem minimalen Anteil von unter einem Prozent der Einladung, Tagesordnung etc. sich ein Fehler eingeschlichen hatte und nicht alle Anteileigner alle Informationen zugesandt bekommen hatten. Die Rechtsabteilung hat daraufhin sofort ein Fax an ihn gesendet und darauf hingewiesen, dass man ihn haftbar machen würde, sollte die Hauptversammlung angefochten werden. Nachdem er seinen Rechtsanwalt und Versicherungsmakler nicht erreicht hat, um dieses Thema zu besprechen, hat er bei mir angerufen. Er hat mich gefragt, ob ich Erfahrungen in diesem Bereich hätte – weil er ob der großen Kosten, die daraus entstehen könnten ziemlich verunsichert gewesen ist.

Ich habe keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich, konnte ihm die Unsicherheit aber trotzdem nehmen. Am Anfang habe ich ihn gleich darauf hingewiesen, dass es sich bei unserem Telefonat nicht um eine juristische Beratung handelt und so möchte ich auch diesen Blogbeitrag verstanden wissen. Es ist keine juristische Beratung, dafür habe ich ganz einfach nicht die nötige Befähigung und ebenfalls nicht die nötige Berechtigung.

Allerdings war es in seinem Fall aus meiner Sicht relativ eindeutig. Er hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die im Falle eines Falles eintreten sollte. Eine Möglichkeit für die Haftpflichtversicherung sich da aus der Leistung herauszuziehen wäre die grobe Fahrlässigkeit, sollte diese dann vorliegen. Allerdings ist das Unternehmen nicht nur nach ISO 9001 zertifiziert und hat das entsprechende Zertifikat an der Wand hängen. Qualität wird in diesem Unternehmen gelebt, es wird ständig nach Verbesserungspotential gesucht, die Prozesse sind geregelt und die während und am Ende der Produktion sind bestimmte Prüfungen vorgeschrieben, durchgeführt und dokumentiert worden. Dass dieser Fehler aufgetreten ist, ist zwar bedauerlich, aber überall wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Eines kann man ihm allerdings nicht vorwerfen, bzw. er kann es widerlegen – und das ist grobe Fahrlässigkeit. Somit sah ich aus meiner Perspektive keinen Grund, warum die Versicherung die Leistung verweigern sollte, was ihn in mehr als große finanzielle Schwierigkeiten gebracht hätte.

Für mich ein absolut gutes Beispiel, wie ein Qualitätsmanagementsystem einem Unternehmen Rechtssicherheit geben kann, bzw. Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen, wenn es um Haftungsfragen oder ähnliches geht. Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass ein an der Wand hängendes Zertifikat diese Wirkung allein nicht hat. Es geht um das System an sich und die im Unternehmen gelebten Prozesse!

Wie oben schon angemerkt, bin ich kein Fachmann aus dem juristischen Bereich. Ich werde mich allerdings bemühen, für dieses Thema mal einen Anwalt zu interviewen, der hier noch mehr Licht ins Dunkel bringen kann und der aufgrund seiner Ausbildung in der Lage ist, hier genaue und präzise Informationen zu liefern.

 

Rehtssicherheit durch Qualitaetsmanagement

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