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Gastartikel – Rechtsberatung durch Rechtsanwälte

Bei der Rechtsberatung durch Rechtsanwälte handelt es sich allgemein um die Beratung von natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes bei und in juristischen Angelegenheiten jeder Art.

Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf dabei frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, § 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Dies bedeutet aber nicht, dass der Rechtsanwalt nicht den Interessen seiner Mandantschaft verpflichtet ist. Im Gegenteil: Er hat seinen Mandanten „vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern“, § 2 BORA.

Die Tätigkeit des Rechtsanwalt selbst lässt sich vor diesem Hintergrund in drei größere Bereiche untergliedern: Der beratenden Tätigkeit sowie der außergerichtlichen und die gerichtliche Vertretung des Mandanten. 

Beratungsstadium

Im Rahmen des Beratungsstadiums steht der Rechtsanwalt seinem Mandanten in der Regel nur im Innenverhältnis zur Seite. Er bespricht mit ihm die bestehenden rechtlichen Probleme, erörtert und diskutiert mit ihm Schriftstücke, die für die jeweilige Lebenssituation des Mandanten von Bedeutung sind oder gestaltet Verträge für und mit dem Mandanten. Nach außen hin tritt der Mandant jedoch weiterhin selbst auf und regelt seine Angelegenheit in eigenem Namen.

Außergerichtliche Vertretung

Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung obliegt es dem Rechtsanwalt, in einem möglichst zeit- und kosteneffektiven Verfahren zu seinem Recht zu verhelfen, ohne dass es einer streitigen Verhandlung vor den Gerichten bedarf. Er tritt dabei im Gegensatz zur reinen Beratung im Namen seines Mandanten auch nach außen hin auf. In diesem Stadium gilt es besonders, die tatsächlichen Interessen des Mandanten im Auge zu behalten und so flexibel auf die sich jeweils ergebenden Situationen zu reagieren, da ein Festhalten an den ursprünglichen Zielvorgabe für den Mandanten nicht immer von Vorteil sein muss.

Gerichtliche Vertretung

Lassen sich die widerstreitenden Interessen der Parteien ohne Hilfe der Gerichte nicht in Einklang bringen, so obliegt es dem Rechtsanwalt das zulässige Klageverfahren vor den zuständigen Gerichten einzuleiten bzw. auf ein entsprechendes VorgeKlage oder Antrag der Gegenseite zu reagieren. Dabei hat er insbesondere die dem juristischen Laien oft unbekannten verfahrensrechtlichen Vorgaben, wie z. B. Schriftsatz- oder Rechtsmittelfristen, zu beachten und dem Mandanten mittels entsprechenden Hinweisen vor Rechtsverlusten zu schützen. In der Sache hat er den vorliegenden Sachverhalt für das Gericht aufzubereiten und einer rechtlichen Würdigung zu unterziehen, dem Gericht die notwendigen Beweismittel anzubieten und auf den Vortrag der Gegenseite zu reagieren, um so das bestmöglichste Ergebnis für seinen Mandanten zu erzielen.

 

Gastartikel von der Kanzlei Kues & Partner Rechtsanwälte Konstanz

http:www.kues-partner.de

Tel.: 07531 – 9085 – 0

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