Blog der Lösungsfabrik

Qualitätsmanagement und ISO 9001

Was ist der Unterschied zwischen Kalibrierung und Eichung?

Ich erlebe es immer wieder, dass Kalibrierung und Eichung begrifflich durcheinandergewürfelt werden und möchte daher heute in einem kurzen Blogbeitrag auf den Unterschied dieser beiden Begrifflichkeiten eingehen.

Sowohl bei der Eichung und bei der Kalibrierung dreht es sich um Prüf- und Messmittel im weitesten Sinne. Bedingt durch Abnutzung oder andere Einflüsse auf das Prüf- und Messmittel kann es vorkommen, dass dies nicht mehr den korrekten Wert anzeigt. Und um genau dies zu überprüfen, werden Kalibrierungen bzw. Eichungen vorgenommen.

 

Was ist eine Kalibrierung?

Überall wo eine messtechnische Rückführbarkeit geordert ist (zum Beispiel durch die ISO 9001) werden Prüf- und Messmittel kalibriert. D.h., dass dabei das Prüf- und Messmittel zum Beispiel durch ein akkreditiertes Labor auf die Messgenauigkeit geprüft wird. In der Regel erfolgt dies für verschiedene Kalibrierpunkte und die Ergebnisse dieser Messgenauigkeit wird im Kalibrierschein dokumentiert. Sollte sich das Messergebnis im vorher festgelegten Bereich befinden, so kann es für einen weiteren Kalibrierzyklus verwendet werden. Wenn nicht, dann sollte das Messmittel justiert und wenn dies nicht möglich ist, dann aussortiert werden. Denn das Messmittel liefert nachweislich falsche Messergebnisse, was nicht im Sinne des Erfinders ist.

Gerade kleine Unternehmen scheuen teilweise die hohen Kosten, die durch eine externe Kalibrierung entstehen. Hier ist es dann teilweise ein gangbarer Weg, die Messmittel eigenständig zu überprüfen, zum Beispiel durch Messnormale, die dafür angeschafft werden. Diese sind zwar auch nicht ganz preiswert, doch hier ist der Anschaffungspreis nur einmalig zu zahlen.

 

Was ist eine Eichung?

Hier geht es zwar auch um die Überprüfung der Genauigkeit, allerdings befinden wir uns hier im gesetzlich bzw. behördlich geregelten Bereich. Die Eichung ist vorgeschrieben, wenn die Messmittel zum Beispiel eingesetzt werden zur Festsetzung von Preisen. Für jeden bekannte Beispiele wären hier zum Beispiel die Waage an der Fleischtheke oder auch die Zapfsäule an der Tankstelle, die die Durchflussmenge ermittelt.

Relevant hierfür ist die „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung – MessEV“, die zum Beispiel hier eingesehen werden kann.

Dabei kann eine Eichung (anders als eine Kalibrierung) nicht in akkreditierten Prüflaboratorien durchgeführt werden, sondern muss durch ein Landeseichamt bzw. eine staatlich anerkannte Prüfstelle durchgeführt werden.

 

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