Blog der Lösungsfabrik

Qualitätsmanagement und ISO 9001

Stichtag 31.08.2012 – Sind Ihre Daten sauber?

Für werbetreibende Unternehmen wird es ernst ab dem 31.08.2012, denn dann endet die dreijährige Übergangsphase aus der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 01.09.2009. In diesen drei Jahren hatten Unternehmen Zeit, die zur Werbung genutzten Daten der gültigen Rechtsprechung anzupassen.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Daten den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, auch die Alt-Daten.
An die Nutzung von bspw. Adressdaten zu Werbezwecken knüpft der Gesetzgeber enge Voraussetzungen, insbesondere die wirksame Einwilligung (schriftlich oder elektronisch), wie auch die Möglichkeit des Widerrufs.
Deshalb der Tipp:

Prüfen Sie Ihre Datenbestände (auch Alt-Bestände) ob sie der geltenden Gesetzgebung entsprechen. Bei Unsicherheit holen Sie sich Rat von fachkundigen Datenschützern, die Ihnen im Detail weiterhelfen können. Sollten Ihre Daten auch im Einzelfall nicht dem entsprechen, bspw. fehlt eine Einwilligung oder können Sie diese nicht nachweisen, dann haben Sie noch bis zum 31.08.2012 Zeit, die Einwilligung nachzuholen.

Gefahr:
Datenbestände, die den Voraussetzungen nicht entsprechen, müssen Sie am 31.08.2012 löschen. Eine weitere Verwendung sollte nicht in Betracht kommen, zumal Bußgelder von bis zu 300.000 € drohen und im Extremfall auch die komplette Datenverarbeitung gestoppt werden könnte.

Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen!

Stefan Fischerkeller GEFAS Datenschutz
http://www.gefas-datenschutz.de

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