BAFA Förderung Unternehmensberatung verlängert bis 2026
Das neue Jahr beginnt mit einer guten Nachricht – die BAFA Förderung für Unternehmensberatung (offizieller Titel: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU) wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Neben der Änderung der offiziellen Bezeichnung (alter Titel: Förderung unternehmerischen Know-hows) gibt es drei weitere positive Änderungen:
- Die Laufzeit des Förderprogrammes ist bis zum 31. Dezember 2026. Somit gibt es eine langfristige Planbarkeit für alle Interessenten.
- Die maximalen förderfähigen Beratungskosten wurden auf € 3.500,- erhöht (vormals € 3.000,-).
- Die Unterscheidung zwischen „jungen Unternehmen“ und „Bestandsunternehmen“ wird nicht mehr gemacht und der somit bürokratischere Weg für junge Unternehmen zur Beantragung der Fördermittel wird deutlich vereinfacht.
Und soweit ich es sehen konnte, gibt es auch die Klassifizierung „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht mehr. Was für diese Kategorie von Unternehmen allerdings schade ist, denn diese haben einen höheren prozentualen Anteil an den Beratungskosten gefördert bekommen.
Die anderen Parameter sind (so mein Eindruck nach Lektüre der Förderrichtlinie) weitestgehend unverändert geblieben und ich werde diese gleich nochmal kurz erläutern. Wer selbst einen Blick in die Richtlinie werfen möchte, der findet diese hier.
Förderungshöhe
Der Standardsatz der Förderungshöhe sind 50% der Beratungskosten. Bei maximal förderfähigen Beratungskosten von € 3.500,- bedeutet dies, dass das Unternehmen maximal € 1.750,- erstattet bekommt.
Im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ohne die Regionen Berlin und Leipzig) und in den Regionen Trier und Lüneburg werden 80% gefördert, was dann einem maximalen Zuschuss von € 2.800,- entspricht.
Beratereigenschaften
Nur Beratungen von bei der BAFA gelisteten Beratern werden gefördert. Da allerdings auch hier die Kriterien für die Listung der Berater unverändert geblieben sind (zum Beispiel müssen mehr als 50% des Umsatzes Beratungstätigkeiten sein und der Berater muss über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen), stellt dies kein Problem dar und jeder seriöse und kompetente Berater kann und wird diese Anforderungen erfüllen.
Förderungsgegenstand
Weil ich es gut und treffend formuliert finde, möchte ich an dieser Stelle direkt aus der Förderrichtlinie zitieren:
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Es gibt im weiteren Verlauf der Förderrichtlinie zwar noch einige aktuelle Schlagworte wie zum Beispiel Fachkräftesicherung oder ökologische Nachhaltigkeit. Aber in dem oben genannten Zitat ist meiner Meinung ja schon alles enthalten (und somit auch Beratungen zu Qualitätsmanagement und ISO 9001).
Welche Unternehmen werden gefördert und welche nicht?
Die gute Nachricht ist, dass fast alle KMUs förderfähig sind. Sie müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:
- rechtlich selbstständig
- Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- KMU (gemäß Empfehlung der Kommission vom 06. Mai 2003)
Es gibt wenig Ausnahmen bei den förderfähigen Unternehmen. So können zum Beispiel folgende Unternehmen nicht gefördert:
- Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notar oder Insolvenzverwalter
- Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
- Unternehmen in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften
Ich hoffe es ist mir gelungen, die wesentlichen Fakten der Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ kurz und prägnant zusammenzufassen. Sollten Fragen bei Ihnen offen geblieben sein, so schreiben Sie mir gerne eine Mail oder unter diesen Blogbeitrag einen Kommentar. Und erlauben Sie mir noch einen kurzen Hinweis in eigener Sache – die Lösungsfabrik ist seit langer Zeit als Berater bei der BAFA gelistet. Somit werden unsere Beratungen zu Qualitätsmanagement und ISO 9001 (bei Einhaltung aller anderer Anforderungen) gefördert.
Begriffserläuterung – Nichtkonformität Start der Serie – ISO 9001 pragmatisch
Danke für den gute Aufbereitung der Inhalte. Zusätzlich sind noch 2 Punkte neu:
1.) Dem von Ihnen zu erstellenden Beratungsbericht ist ein neu eingeführter, formgebundener Fragebogen beizufügen. Dieser Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF (Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung, ökologische Nachhaltigkeit) ist von Ihnen auszufüllen und wird Bestandteil des Beratungsberichtes.
2.) Neu ist ebenfalls, dass Ihre Kunden eine formgebundene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unterzeichnen und im Rahmen des Verwendungsnachweises fristgerecht vorlegen müssen.
Hallo Markus,
zuerst mal ein frohes neues Jahr.
Danke für die zwei zusätzlichen Punkte, die Du erwähnst. Die hatte ich so nicht auf dem Zettel, müssen aber beachtet werden, damit es beim Abruf der Fördermittel nach Projektende keine Probleme gibt.
Viele Grüße und hoffentlich bis bald mal wieder
Michael